Rüstungsaltstandorte sind Grundstücke, auf denen in der Zeit vom 30.01.1933 bis zum 06.10.1949 mit rüstungsspezifischen Stoffen oder Kampfmitteln zum Zwecke der Kriegsvorbereitung, Kriegsführung oder Demilitarisierung (Entwicklung, Erprobung, Herstellung, Verarbeitung, Lagerung und/oder Vernichtung von chemischen Kampf- und Explosivstoffen, Treib- und Zündmitteln, pyrotechnischen Sätzen und Rückständen aus deren Vernichtung) umgegangen wurde.
Wir sind spezialisiert auf die Bewertung und die Entsorgung von konventionellen und chemischen Kampfstoffen (Explosivstoffen, Kampf-, Nebel-, Brand- und Reizstoffen) oder Rückständen dieser Stoffe und stellen die munitionstechnische Begleitung ihrer Bauvorhaben sicher.






