Lehrgänge:
BGR 128 6A: 13.-16.02.2012 in Potsdam und 26.-29.03.2012 in Stahnsdorf (950 €)
BGR 128 6B: in Stahnsdorf auf Anfrage (445 €); Preise Netto
Anmeldung bis Sonntag 18 Uhr, dem Tag vor dem Lehrgangsbeginn, unter Mobiltelefon 0172-3013330
hier Liste aller Lehrgangstermine zum Ausdrucken
VdS 2357
Richtlinien zur Brandschadensanierung VdS 2357 : 2007-04 (05)
Herausgeber: Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. (GDV)
hier VdS 2357 in vollständiger aktueller Fassung einsehbar
Inhalt dieser Seite
Geltungsbereich
Erfordernis der Sachkunde
Zitat aus VdS 2357 Pkt. 3.3
„Beratung durch fachkundige Personen. Vor Beginn der Sanierungsarbeiten sind verschiedene Bewertungen vorzunehmen und Entscheidungen zu treffen, für die der Betroffene in der Regel fachkundige Unterstützung wie etwa durch den Versicherer, durch Sachverständige oder Sanierungsunternehmen benötigt. Diese Bewertungen sind von fachkundigen Personen durchzuführen, die aufgrund ihrer Ausbildung und Erfahrung in der Lage sind, das Gefahrenpotential an der Schadenstelle zu beurteilen.
Schnittstellen zwischen GefStoffV, BaustellV und BGR 128 (und TRGS 524). Da gemäß dieser Richtlinien für die Durchführung von Arbeiten zur Brandschadensanierung in den Gefahrenbereichen 1 bis 3 ohnehin ausschließlich Unternehmen zu beauftragen sind, die nach BGR 128 sachkundige Mitarbeiter vorweisen können, ist damit auch die Anforderung nach § 17 (1) GefStoffV erfüllt. Den weiteren Informations- und Mitwirkungspflichten gemäß GefStoffV kann der Auftraggeber ... nachkommen, indem er den Anforderungen der BGR 128 nachkommt und einen Arbeits- und Sicherheitsplan (A+S-Plan) nach BGR 128 erarbeiten lässt sowie einen nach BGR 128 sachkundigen Koordinator bestellt.
Weiterführende Fachartikel
Arbeiten zur Brandschadenssanierung - Die neue VdS 2357 (Tiefbau 2/2008, Seite 66ff.)