Lehrgänge:
BGR 128 6A: 13.-16.02.2012 in Potsdam und 26.-29.03.2012 in Stahnsdorf (950 €)
BGR 128 6B: in Stahnsdorf auf Anfrage (445 €); Preise Netto
Anmeldung bis Sonntag 18 Uhr, dem Tag vor dem Lehrgangsbeginn, unter Mobiltelefon 0172-3013330
hier Liste aller Lehrgangstermine zum Ausdrucken
Regelwerke
Inhalt dieser Seite
Der Staatliche Arbeitsschutz
Die Berufsgenossenschaften
Gesamtzahl der Regelwerke
Aktuelle Informationen - Leitlinienpapier zur Neuordnung vom 31.08.2011
Grundlegende Regelwerke zum Arbeits- und Gesundheitsschutz bei Arbeiten in kontaminierten Bereichen sind die BGR 128 und die TRGS 524 und die Regeln zum Arbeitsschutz auf Baustellen (RAB).
Für die Bundesrepublik Deutschland ist seit über 100 Jahren das duale System des Arbeits- und Gesundheitsschutzes typisch: Der Arbeitsschutz wird einerseits durch den Staat und andererseits durch die hoheitliche Tätigkeit der Träger der Gesetzlichen Unfallversicherung (Berufsgenossenschaften) gestaltet.
Der Staatliche Arbeitsschutz
umfasst die Gesetzgebung im Bereich des Arbeitsschutzes und die Überwachung ihrer Einhaltung gemäß § 21 des Arbeitsschutzgesetzes. Gesetze regeln die grundlegenden Anforderungen allgemein. Die konkrete Untersetzung erfolgt durch Verordnungen, Durchführungsverordnungen, Verwaltungsvorschriften und Erlasse der Ministerien.
Die Berufsgenossenschaften
Die Berufsgenossenschaften sind die Träger der gesetzlichen Unfallversicherung im Geltungsbereich der Gewerbeordnung. Sie sind ermächtigt, Unfallverhütungsvorschriften als autonome Rechtsvorschriften sowie erforderlichenfalls konkretisierende Durchführungsanweisungen zu erlassen und deren Befolgung zu kontrollieren. Sie sind branchenorientiert gegliedert, unterhalten eine zentrale Dokumentation der Arbeitsunfälle und Berufskrankheiten sowie eigene Forschungsinstitute und Kliniken.
Einzelne Berufsgenossenschaften betreuen fachliche Schwerpunkte. Die von Fachausschüssen einer federführenden Berufsgenossenschaft erarbeiten Dokumente gelten für alle anderen Berufsgenossenschaften und deren Mitglieder.
Die Berufsgenossenschaft des Bauwesens ist für die „Kontaminierten Bereiche“ und die Sachkunde-Lehrgänge BGR 128 zuständig.
Zahlreiche Behörden des Bundes der Bundesländer und der Kommunen sowie unabhängige Institutionen, Unternehmen, Unternehmensverbände (VdS 2357) u.a. unterstützen den Arbeits- und Gesundheitsschutz indem sie den Arbeitgebern und Arbeitnehmern Handlungsanleitungen, Empfehlungen, Arbeitshilfen, Handbücher, Merkblätter, Checklisten, EDV-Hilfen, Musterdokumente, Datenbanken und aktuelle Informationen zur Verfügung stellen.
Die Gesamtzahl der Regelwerke für den Arbeits- und Gesundheitsschutz liegt bei
ca. 1.194 Einzeldokumenten (Stand April 2010).
| Berufsgenossenschaftliche Informationen | BGI | 764 |
| Berufsgenossenschaftliche Grundsätze, Prüfbücher und Bescheinigungen | BGG | 66 |
| Berufsgenossenschaftliche Vorschriften | BGV | 58 |
| Berufsgenossenschaftliche Regeln | BGR | 115 |
| Staatliche Arbeitsschutzvorschriften | 21 | |
| Technische Regeln Betriebssicherheit | TRBS | 39 |
| Technische Regeln für biologische Arbeitsstoffe | TRBA | 35 |
| Technische Regeln für Gefahrstoffe (inkl. Bek.) | TRGS | 72 |
| Technische Regeln für Arbeitsstätten | ASR | 6 |
| Technische Regeln für Druckbehälter | TRB/TRR-TB | 1 |
| Technische Regeln Lärm/Vibrationen | TRLV | 10 |
| Regeln zum Arbeitsschutz auf Baustellen | RAB | 7 |
| Berufsgenossenschaftliche Dokumente außer Kraft gesetzt oder zurückgezogen | 113 |
Die BGR 128 nennt im Jahr 2006 für Arbeiten in kontaminierten Bereichen 78 zutreffende gesetzliche Vorschriften und Regelwerke.
Diese Dokumente unterliegen der ständigen Anpassung, z. B an rechtliche Rahmenbedingungen und an die Regeln der Technik. Dies führt zur Veränderung der Regelwerke: z. B. zur Aufhebung von Dokumenten, zu neuen Dokumenten, zu Vereinfachungen und Ergänzungen im Regelwerk usw.
Daher ist eine ständige aktuelle Information über das System der Regelwerke erforderlich, was nur durch effektive Weiterbildung und systemtische Informationsbeschaffung möglich ist.
Aktuelle Informationen
Die Träger der Gemeinsamen Deutschen Arbeitsschutzstrategie (GDA) und die Sozialpartner haben am 31.08.2011 ein Leitlinienpapier zur Neuordnung des Vorschriften- und Regelwerkes im Arbeitsschutz unterzeichnet.
Zu Gesetzen und Regelwerken und deren Anpassung an die Erforderniss erhalten Sie kostenfrei unter:
www.praevention-online.de (hier können Sie sich für die regelmäßige Zusendung eines kostenfreien Newsletters anmelden)
www.dguv.de (hier können Sie sich für die regelmäßige Zusendung eines kostenfreien Newsletters anmelden)
http://www.dguv.de/inhalt/praevention/vorschr_regeln/index.jsp
www.baua.de (hier können Sie sich für die regelmäßige Zusendung eines kostenfreien Newsletters anmelden)
Hinweis zu Asbest
Die BGR 128 findet keine Anwendung auf Arbeiten zur Asbestsanierung.
Die TRGS 524 gilt nicht für Tätigkeiten mit asbesthaltigen Materialien im Sinne von Anlage III Nr. 2.4 der GefStoffV (siehe TRGS 517 „Tätigkeiten mit potenziell asbesthaltigen mineralischen Rostoffen und darauf hergestellten Zubereitungen und Erzeugnissen“ und TRGS 519 „Asbest: Abbruch-, Sanierungs- oder Instandhaltungsarbeiten“) und nicht für Tätigkeiten mit biopersistenten Fasern im Sinne von Anlage IV Nr. 22 der GefStoffV (siehe TRGS 521 „Abbruch-, Sanierungs- und Instandhaltungsarbeiten mit alter Mineralwolle“).